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BGH, 25.05.1956 - 2 StR 321/55 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
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- BGH, 20.03.1951 - 2 StR 13/50
Ausschluss aller Steuervergehen von der Straffreiheit durch das …
Auszug aus BGH, 25.05.1956 - 2 StR 321/55
Ein Erlaß nach dem Straffreiheitsgesetz 1949 scheidet hierbei aus, da § 12 a.a.O. Steuer- und Monopolvergehen von der Straffreiheit ausschließt (BGHSt 1, 74 [BGH 20.03.1951 - 2 StR 13/50] und NJW 51, 811). - BGH, 11.01.1955 - 2 StR 230/54
Auszug aus BGH, 25.05.1956 - 2 StR 321/55
Die erkennende Strafkammer war hiernach nicht zuständig zur Entscheidung über den bedingten Straferlaß (BGHSt 7, 186, 189) [BGH 11.01.1955 - 2 StR 230/54]. - BGH, 14.01.1955 - 2 StR 323/54
Auszug aus BGH, 25.05.1956 - 2 StR 321/55
Das Gericht hat seine Entscheidung über Schuld und Strafe zu treffen, ohne Rücksicht auf die Möglichkeit eines bedingten Straferlasses (BGHSt 7, 97). - RG, 02.09.1941 - 1 D 164/41
Daß die Vollstreckung der Strafe nach dem § 5 Abs. 3 Satz 2 des Gnadenerlasses …
Auszug aus BGH, 25.05.1956 - 2 StR 321/55
Es war nicht ihre Aufgabe, sich über die Aussetzung und den Erlaß der Strafe in dem Urteil zu äußern; der Ausspruch muß daher wegfallen (RGSt 75, 371).